Psychotherapie - für Patienten mit Depressionen, Ängsten …
Psychologische Beratung - Lebensberatung in Krisensituationen
Paarberatung
Angehörigenberatung - bei chronischen Krankheiten, Krebs - bei Abhängigkeitsgefährdungen durch Alkohol, Drogen
Psychologische Diagnostik - Kinderdiagnostik - Leistungsdiagnostik - Klinische Verfahren - Begutachtung für Privatpersonen und Gerichte
Entspannungsverfahren - Autogenes Training - Progressive Muskelentspannung nach Jacobson - Hypnose und Hypnotherapie
Supervision
Die von mir angewandten Methoden: - Integrative Verhaltenstherapie - Strategische Kurzzeittherapie - Selbstmanagement nach Kanfer - Kognitive Psychotherapie nach Beck - Rational-emotive Therapie nach Ellis - Hypnotherapie - Hypnose - Psychoonkologische Verfahren
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für eine ambulante Psychotherapie abzurechnen:
1. Behandlung als Selbstzahler Einige
Patienten entschließen sich, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu
tragen. Sollten Sie sich ebenso entscheiden, kann ein individueller
Kostenvoranschlag für Sie erstellt werden. Das veranschlagte Honorar
für psychotherapeutische Leistungen richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten.
2. Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen In
der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine
psychotherapeutische Behandlung bei Psychotherapeuten mit Kassensitz. Bei nicht-vertragsärztlichen, freien Praxen,
wie meiner, werden die Kosten jedoch nur in Ausnahmefällen im Rahmen des
sogenannten Kostenerstattungsverfahrens (nach § 13 SGB V) übernommen. Hierfür müssen
folgende Punkte erfüllt sein: - ein psychotherapeutische Behandlung muß
notwendig sein - eine Behandlungsmöglichkeit durch einen
Vertragspsychotherapeuten steht nicht in angemessener Wartezeit - in
angemessener Wohnortnähe und - durch einen Therapeuten mit
angemessenem Behandlungsverfahren zur Verfügung. Genaueres zum
Kostenerstattungsverfahren können Sie telefonisch mit mir besprechen.
3. Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen Die
Kostenübernahme durch die privaten Krankenversicherungen ist in der
Regel problemlos möglich. Allerdings gibt es einige private Versicherer
und Tarife, welche bei Psychotherapie nur Basisleistungen übernehmen
oder andere Einschränkungen vorsehen. Weitere Unterschiede zwischen den
Versicherern und Tarifen bestehen z.B. in Bezug auf das
Beantragungsverfahren, die dabei notwendigen Formulare und bezüglich
der Zahl der übernommenen Psychotherapiesitzungen. Daher
ist es empfehlenswert, bei Ihrem Versicherer frühzeitig genaue
Informationen zu den übernommenen Leistungen bei der Inanspruchnahme
von Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten
einzuholen und die nötigen Formulare für die Beantragung anzufordern.
4. Kostenübernahme im Rahmen der Beamtenbeihilfe Die Kostenübernahme
durch die Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen erfolgt meist
problemlos. Damit dies allerdings geschehen kann, muss innerhalb der
ersten fünf Sitzungen ein ausführlicher Antrag durch den
Psychotherapeuten gestellt werden. Bitte
teilen Sie Ihrer Beihilfestelle frühzeitig mit, dass Sie Psychotherapie
in Anspruch zu nehmen möchten und informieren Sie sich über die
formalen Schritte und die nötigen Formulare.
5. Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften Berufsgenossenschaften
können die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernehmen,
sofern die zu behandelnden Erkrankungen in deren Zuständigkeitsbereich
fallen. Dies ist z.B. gegeben, wenn durch einen Unfall am Arbeitsplatz
eine psychische Traumatisierung aufgetreten ist. Bitte erkundigen Sie
sich bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft nach den
jeweiligen Bestimmungen und informieren Sie den Sachbearbeiter, dass
Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten.