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Die von mir angewandten Methoden:
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- Selbstmanagement nach Kanfer
- Kognitive Psychotherapie nach Beck
- Rational-emotive Therapie nach Ellis
- Hypnotherapie
- Hypnose
- Psychoonkologische Verfahren


Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für eine ambulante Psychotherapie abzurechnen:

1. Behandlung als Selbstzahler
Einige Patienten entschließen sich, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen. Sollten Sie sich ebenso entscheiden, kann ein individueller Kostenvoranschlag für Sie erstellt werden. Das veranschlagte Honorar für psychotherapeutische Leistungen richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten.

2. Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen
In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei Psychotherapeuten mit Kassensitz. Bei nicht-vertragsärztlichen, freien Praxen, wie meiner, werden die Kosten jedoch nur in Ausnahmefällen im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens (nach § 13 SGB V) übernommen. Hierfür müssen folgende Punkte erfüllt sein:
     - ein psychotherapeutische Behandlung muß notwendig sein
     - eine Behandlungsmöglichkeit durch einen Vertragspsychotherapeuten steht nicht
       in angemessener Wartezeit
     - in angemessener Wohnortnähe und
     - durch einen Therapeuten mit angemessenem Behandlungsverfahren
zur Verfügung. Genaueres zum Kostenerstattungsverfahren können Sie telefonisch mit mir besprechen.

3. Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen
Die Kostenübernahme durch die privaten Krankenversicherungen ist in der Regel problemlos möglich. Allerdings gibt es einige private Versicherer und Tarife, welche bei Psychotherapie nur Basisleistungen übernehmen oder andere Einschränkungen vorsehen. Weitere Unterschiede zwischen den Versicherern und Tarifen bestehen z.B. in Bezug auf das Beantragungsverfahren, die dabei notwendigen Formulare und bezüglich der Zahl der übernommenen Psychotherapiesitzungen. Daher ist es empfehlenswert, bei Ihrem Versicherer frühzeitig genaue Informationen zu den übernommenen Leistungen bei der Inanspruchnahme von Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten einzuholen und die nötigen Formulare für die Beantragung anzufordern.

4. Kostenübernahme im Rahmen der Beamtenbeihilfe
Die Kostenübernahme durch die Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen erfolgt meist problemlos. Damit dies allerdings geschehen kann, muss innerhalb der ersten fünf Sitzungen ein ausführlicher Antrag durch den Psychotherapeuten gestellt werden. Bitte teilen Sie Ihrer Beihilfestelle frühzeitig mit, dass Sie Psychotherapie in Anspruch zu nehmen möchten und informieren Sie sich über die formalen Schritte und die nötigen Formulare.

5. Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften können die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernehmen, sofern die zu behandelnden Erkrankungen in deren Zuständigkeitsbereich fallen. Dies ist z.B. gegeben, wenn durch einen Unfall am Arbeitsplatz eine psychische Traumatisierung aufgetreten ist. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft nach den jeweiligen Bestimmungen und informieren Sie den Sachbearbeiter, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten.